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Spezial-Tresore als Lösung für unterschiedlichste Branchenanforderungen

Hier finden Sie weitere Tresore und Wertschutzschränke, die speziell für bestimmte Einsatzgebiete entwickelt wurden. So sind diese zum Beispiel Betäubungsmitteltresore zur Lagerung von BTM entsprechend der Anforderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Weiterhin finden Sie hier spezielle Tresore zur Unfallverhütung (speziell Überfallprävention) beim Umgang mit Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln und Wertsachen. Diese Tresore erfüllen die Vorschrift 25 der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - kurz DGUV. Aktenschränke und Registerschränke sichern sensible Daten (Mitarbeiterdaten, Kundendaten) gemäß den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unsere Einwurftresore (Depositsafes) wurden speziell entwickelt für Unternehmen, wo Bargeld oder andere Güter (Schlüssel, etc.) im Umlauf sind und sicher, auch nach Geschäftsschluss, in einen Safe eingeworfen werden können. Unsere Datensicherungstresore schützen Ihre wertvollen Daten vor Zugriff, aber auch sicher und zertifiziert gegen Schäden durch Feuer. Und zu guter letzt bieten unsere Schlüsselkästen und Schlüsseltresore nicht nur Ordnung und Übersicht in Ihrer Schlüsselaufbewahrung, sondern auch ggf. eine zertifizierte Sicherheit gegen Einbruch / Diebstahl.

Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungs- mittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.

§12 (3) Der Zugriff auf verwahrte Banknotenbestände und Wertsachen muss für Berechtigte, die regelmäßig in der Betriebsstätte anwesend sind, zeitverzögert sein. Die Zeitverzögerungen dürfen nur von dazu Berechtigten verändert werden können.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt seit Mai 2018 das Datenschutzrecht, also den Umgang von Unternehmen mit personen-bezogenen Daten. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten.

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