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Betäubungsmitteltresore (BTM-Tresore) nach §15 BtmG

Unsere BTM-Tresore sind gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtmG) zertifiziert und verfügen über Medikamentenschubladen. Die Anzahl der Schubladen richtet sich nach der Größe des BTM-Tresors. Jeder BTM-Tresor kann mit Schlüssel- oder Zahlenschloss geliefert werden.

Wählen Sie zudem zwischen zwei modernen Farben für Ihren ganz persönlichen BTM-Tresor für Ihre Arztpraxis oder Klinik.

Da BTM-Tresore unter einem Gewicht von 1000 kg laut BtmG verankert werden müssen, können Sie diese Lieferoption beim jeweiligen Modell auswählen.

Wir liefern Ihnen das "Rundum-Sorglospaket" mit Ihrem neuen BTM-Tresor.

BTM BTM-Tresore Betäubungsmittel BtMG  BfArM

BTM-Tresor

gem. Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fordert...

Gemäß den Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 Betäubungsmittelgesetz:

Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen ist eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse oder Räumlichkeiten den Anforderungen nach BfArM 4114 (k) entsprechen.

Auszg aus BfArM 4114-k [...]

1. Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken

Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern.

2. Krankenhaus-Teileinheiten (Stationen o.ä.), Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime

Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 0 oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 200 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.

Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von Betäubungsmittelmengen, die höchstens den durchschnittlichen Tagesbedarf einer Teileinheit darstellen und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung wesentlich erschwert wird. [...] 

Hier können Sie die kompletten Richtlinien (BfArM 4114-k) über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen (Stand: 01.08.2023) einsehen.