Gesetzliche Anforderungen an den Waffenschrank
Seit Juli 2017 fordert das Deutsche Waffengesetz zur Unterbringung von meldepflichtigen Waffen einen zertifizierten Waffenschrank mindestens in Widerstandsgrgad 0 oder N (Klasse 0) nach EN 1143-1. Dieser hochwertige Waffenschrank wurde seit dem 05. Juli 2017 für alle Waffenbesitzer zur Pflicht, wenn Sie einen neuen Waffenschrank anschaffen mussten/wollten. Die Waffenbehörden verlangen einen entsprechenden Nachweis.
Die Aufbewahrung der Waffen ist im WaffG klar geregelt. So gilt z.B.
Widerstandsgrad 0 (Klasse 0) unter 200 kg: Langwaffen, Munition und max. 5 Kurzwaffen
Widerstandsgrad 0 (Klasse 0) ab 200 kg: Langwaffen, Munition und max. 10 Kurzwaffen
Widerstandsgrad 1 (Klasse 1): unbegrenzte Zahl von Langwaffen und Kurzwaffen, sowie Munition
Jeder nach EN 1143-1 zertifizierte Waffenschrank hat ein entsprechendes Typenschild auf der Türinnenseite. Auf diesem Typenschild stehen alle relevanten Daten für die Waffenbehörde. Für einen Waffenschrank, der vor Juli 2017 als ein solcher im Besitz war, gilt Bestandsschutz.
Da ein zertifizierter Waffenschrank nicht mehr nach Vorgaben des VDMA gefertigt wird, sondern dem Hersteller die Konstruktion überlassen ist, kann es sein, dass ein Waffenschrank in Klasse 0 nur 130 kg wiegt, wogegen ein vergleichbarer Waffenschrank eines anderen Anbieters über 200 kg schwer ist. Das liegt einzig und allein an dem Aufbau des Waffenschranks. Ziel ist es oft, dass ein Waffenschrank möglichst leicht sein soll, dennoch so sicher, um die Anforderungen des Tests zu bestehen und die Zertifizierung zu bekommen. So bieten auch wir leichte und schwerere Waffenschränke preiswert an.
Dennoch ist jeder Waffenschrank in unserem Programm nach den aktuellen Vorschriften und Normen typgeprüft und zertifiziert. Somit erfüllt auch jeder Waffenschrank die Vorgaben durch das Deutsche WaffG und die AWaffV.
Ein Waffenschrank kann ganz speziell für die Anforderungen des Besitzers eingerichtet werden. So kann ein Waffenschrank nur Halterungen für Gewehre haben. Weiterhin kann ein Waffenschrank auch ein Regalteil mit verstellbaren Fachböden haben. Ein abschließbares Munitionsfach ist allerdings bei einem zertifizierten Waffenschrank nach EN 1143-1 nicht mehr erforderlich. Man darf die Waffen und die Munition gemeinsam in einem solchen Waffenschrank, ohne räumliche Trennung, lagern.
Die gleichen gesetzlichen Anforderungen gelten für die Lagerung von meldepflichtigen Kurzwaffen. Auch diese müssen in einem zertifizierten Waffenschrank nach EN 1143-1 untergebracht werden. Da es Waffenbesitzer gibt, die nur eine Waffenart besitzen, Langwaffen oder Kurzwaffen, gibt es auch Waffenschränke nur für Langwaffen, als auch nur für Kurzwaffen. Kurzwaffenschränke bieten wir nur in Widerstandsgrad 1 an. Mehr Sicherheit zum top Preis.
Ein Waffenschrank hat serienmäßig ein Doppelbartschloss mit mindestens zwei Schlüsseln. Hierbei ergibt sich immer das Problem, wohin mit dem Schlüssel zum Waffenschrank? Verstecken? Auf keinen Fall! Wenn Sie einen Schlüssel vom Waffenschrank in Ihrer Wohnung oder im Haus verstecken, besteht immer die Gefahr, dass ein unbefugter Dritter (z.B. Einbrecher) diesen Schlüssel in die Hände bekommt. Dann könnte er Ihren Waffenschrank ohne Gewalt öffnen. Damit wäre Ihre Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und Sie müssten mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Aus diesem grund empfehlen wir immer eindringlich, wählen Sie ein Elektronikschloss für Ihren Waffenschrank. So wird Ihr Waffenschrank noch sicherer und Sie haben einen besseren Bedienkomfort.
Aber Vorsicht beim Kauf eines gebrauchten Waffenschranks! Auch dieser gebrauchte Waffenschrank muss zwingend nach EN 1143-1 zertifiziert sein, da es sich um eine Neuanschaffung handelt. Sollte der gebrauchte Waffenschrank kein entsprechendes Typenschild haben - Finger weg! Nur mit Typenschild ist dieser Waffenschrank auch zertifiziert. "Nachzertifizierungen" sind generell NICHT möglich!