Waffenschrank mit Schlüssel, aber wohin damit?
Die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels ist wichtig!
Beim Kauf eines Waffenschrankes sollten Sie darauf achten, dass Sie ihn nicht mit Schlüsselschloss wählen. Denn die Standardausstattung eines Waffenschrankes sieht immer das "Doppelbartschloss" mit Schlüssel vor. Es bietet natürlich die geforderte Sicherheit, doch das Problem ist ein ganz anderes:
Wohin mit dem Tresorschlüssel ?
Das Waffengesetz besagt unter anderem...
...Der Schlüssel für den Waffenschrank muss sich während der Aufbewahrung immer und einzig in der Kontrolle des Berechtigten befinden. Also nur Personen, für die die Waffenbesitzkarte dieser Waffen gültig ist, dürfen Zugang zu diesem Schlüssel haben...
Urteil des OVG NRW zur sicheren Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat mit einem Urteil vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20) die gesetzlichen Anforderungen für eine sichere Verwahrung von Schlüsseln für Waffenschränke konkretisiert und entschieden, dass
(...) Schlüssel für Aufbewahrungsbehältnisse von Schusswaffen und Munition gemäß §36 Abs. 1, 5 WaffG i.V.m. §13 AWaffV auf dem Sicherheitsniveau verwahrt werden müssen, welches auch für die Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist.(...)
In den meisten Fällen ist auch eine Umrüstung Ihres Waffenschrankes möglich. Von Ihrem Schlüsselschloss auf ein modernes Elektronikschloss. Tresore und Waffenschränke ab Herstellungsjahr ca. 1985 können in der Regel umgerüstet werden. Sie müssen ein Zentralriegelwerk haben (Riegelgriff bewegt die Riegelbolzen, nicht der Schlüssel direkt). (Hinweis: Burgwächter-Tresore besitzen ein spezielles Riegelwerk, hier ist eine Umrüstung nicht ohne Weiteres möglich).
Somit entfällt der Waffenschrankschlüssel ganz. Das Elektronikschloss wird durch eine Batterie mit Spannung versorgt. Diese Batterie ist in dem Tastenfeld untergebracht und kann problemlos bei verschlossenem Waffenschrank/Tresor von außen gewechselt werden. Es handelt sich hierbei um eine handelsübliche 9V Block-Batterie.
*Wichtiger Hinweis zur Umrüstung durch den Eigentümer
Bei älteren Tresoren/Waffenschränken (mit Bestandsschutz) ist eine Umrüstung relativ einfach und kann durchaus durch den Eigentümer selbst durchgeführt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Umsetzung des OVG-Urteils, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer zuständigen Behörde rückversichern, ob eine durch Sie selbst durchgeführte Umrüstung keinen Verlust der Zertifizierung/Anerkennung nach sich zieht. Hierfür können wir keine Gewähr übernehmen, da die Behörden unterschiedlich mit der Rechtsprechung umgehen. Sollte es seitens der Waffenbehörde Unsicherheit bezüglich Anerkennungsverlust geben, raten wir dringend davon ab, das Schloss des Waffenschranks selbst umzurüsten und empfehlen unseren Umrüstservice.
Bei zertifizierten Tresoren/Waffenschränken nach EN 1143-1 muss diese Umrüstung durch den Hersteller oder ein Fachunternehmen ausgeführt werden, um die Sicherheitseinstufung nicht zu gefährden.
Für Besitzer von Waffenschränken, wo eine Umrüstung nicht möglich ist, bieten wir einen besonders kompakten und zertifizierten Schlüsseltresor. Dieser Tresor ist in Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 zertifiziert und bietet ausreichend Platz für Ihren Waffenschrankschlüssel.
Sollten Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gerne an, damit wir Sie beraten können. 02778 920121