"Welche Sicherheitsstufe für den Waffenschrank ?"
Das WaffG regelt klar die Sicherheitsstufe für Waffenschränke
Information zu den Vorschriften zur fachgerechten Aufbewahrung von Waffen und Munition:
Nachdem das Waffengesetz im Juni 2017 geändert wurde, ist das Ziel, den Sicherheitsstandard für die Waffenaufbewahrung anzuheben. Für alle Waffenbesitzer ändern sich damit die Vorschriften in §36 WaffG zur fachgerechten Aufbewahrung von Waffen. Vor der Gesetzesänderung war es ausreichend, Lang- und Kurzwaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 aufzubewahren. Seit dem 06.07.2017 müssen Waffenschränke, die mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen, zur Lagerung von Waffen verwendet werden. Außerdem ist eine getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen nicht mehr erforderlich.