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"Welche Sicherheitsstufe für den Waffenschrank ?"

Das WaffG regelt klar die Sicherheitsstufe für Waffenschränke

Information zu den Vorschriften zur fachgerechten Aufbewahrung von Waffen und Munition:

Nachdem das Waffengesetz im Juni 2017 geändert wurde, ist das Ziel, den Sicherheitsstandard für die Waffenaufbewahrung anzuheben. Für alle Waffenbesitzer ändern sich damit die Vorschriften in §36 WaffG zur fachgerechten Aufbewahrung von Waffen. Vor der Gesetzesänderung war es ausreichend, Lang- und Kurzwaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 aufzubewahren. Seit dem 06.07.2017 müssen Waffenschränke, die mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen, zur Lagerung von Waffen verwendet werden. Außerdem ist eine getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen nicht mehr erforderlich.

Waffenschrank: Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 unter 200 kg

  • Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • Bis zu 5 Kurzwaffen dürfen zusätzlich eingelagert werden
  • Die Munition kann ebenfalls im Waffenschrank untergebracht werden

Waffenschrank: Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 über 200 kg

  • Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • Bis zu 10 Kurzwaffen dürfen zusätzlich eingelagert werden
  • Die Munition kann ebenfalls im Waffenschrank untergebracht werden

Waffenschrank: Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1

  • Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • Kurzwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • Die Munition kann ebenfalls im Waffenschrank untergebracht werden

Für bisher genutzte Waffenschränke gilt allerdings ein Bestandschutz:

Sollten Sie bereits einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 besitzen, so dürfen Sie diesen auch weiterhin nutzen. Die Besitzstandschutzregelung gilt auch für neu zu erwerbende Waffen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kapazität des bisherigen Waffenschrankes für die Aufbewahrung der neuen Waffen ausreicht. Diese Regelung ist ebenso für Mitbewohner wirksam, die ihre Waffen gemeinsam in einem Waffenschrank aufbewahren. Diese Regelungen sind auch für die Aufbewahrung von Kurzwaffen gültig, welche oftmals in Möbeltresoren aufbewahrt werden.

Für die Besitzstandsschutzregelung ist es entscheidend, dass Sie Ihren alten Waffenschrank nachweislich vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erworben und als Waffenschrank genutzt haben.

Wichtiger Hinweis zur Schlüsselaufbewahrung

Beachten Sie bitte unbedingt, dass es zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gibt (Urteil vom 30.08.2023 unter Az. 20 A 2384/20). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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